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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die gesetzliche Erbfolge

 

Die gesetzliche Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt die Rangfolge der Erben im Falle des Verzichts auf ein Testament oder einen Erbvertrag. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und gewährleistet die Versorgung der Familie des Erblassers. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt in erster Linie, dass Kinder und Ehepartner erben.

Die gesetzliche Erbfolge ist in Ordnungen unterteilt, beginnend mit den Kindern und ihren Abkömmlingen als Erben erster Ordnung. Sind keine direkten Nachkommen vorhanden, treten Erben zweiter Ordnung wie Eltern, Geschwister und deren Kinder ein. Dies setzt sich bis zur vierten Ordnung fort, die die Urgroßeltern und ihre Nachkommen umfasst. Ehepartner haben ebenfalls Anspruch auf einen Pflichtteil.

Wer kann Ansprüche auf einen Pflichtteil geltend machen?

Der überlebende Ehegatte sowie Kinder und Kindeskinder des Erblassers haben einen Anspruch auf einen Pfichtteil. Wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind, steht den Eltern des Verstorbenen ein Pflichtteil zu. Das bedeutet, dass die Pflichtteilsberechtigten gegen den oder die testementarisch festgehaltenen Erben einen Anspruch auf eine Geldzahlung haben. Die Höhe dieser Zahlung entspricht der Hälfte des Wertes ihres jeweiligen gesetzlichen Erbteils.

Grafische Veranschaulichung der gesetzlichen Erbfolge

Ein Testament ermöglicht es, die Erbfolge selbst zu bestimmen, unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen bezüglich des Ausschlusses von Pflichtteilsberechtigten.

Die gesetzliche Erbfolge ist ein zentrales Element des deutschen Erbrechts und sorgt für eine klare Verteilung des Nachlasses, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie berücksichtigt den engen Kreis der Familie des Erblassers und schafft dadurch Sicherheit und Gerechtigkeit bei der Nachlassregelung. Die gesetzliche Erbfolge gewährleistet, dass der Nachlass in geregelte Bahnen gelenkt wird, wodurch Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen oft vermieden werden können.

Besondere Rechte des Ehepartners

Neben dem Pflichtteil genießt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner besondere Rechte. Zusätzlich zu seinem Erbteil hat er Anspruch auf:

  • Gegenstände des Haushalts: Möbel, Geräte oder andere Gegenstände, die für den Alltag notwendig sind.
  • Fortführung des gemeinsamen Lebensstandards: Das Recht auf Übernahme von Fahrzeugen oder ähnlichem.
  • Wohnrecht: Es sichert dem Ehepartner die Möglichkeit, die bisherige gemeinsame Wohnung oder das Haus weiterhin zu nutzen, unabhängig von den übrigen Erben oder der Erbmasse. Dabei erlaubt das Wohnrecht dem Ehepartner ausschließlich die Nutzung der Immobilie zu Wohnzwecken, nicht jedoch deren wirtschaftliche Nutzung, wie etwa durch Vermietung

Diese Regelung, bekannt als das Vorausrecht, sorgt dafür, dass der überlebende Ehepartner auch bei einer komplexen Erbsituation nicht benachteiligt wird.

Vererbung in komplexen Familienverhältnissen

In der heutigen Gesellschaft sind die Familienstrukturen oft vielschichtiger, was das Erbrecht vor neue Herausforderungen stellt. Patchworkfamilien, unverheiratete Lebenspartner oder Adoptivkinder fallen nicht automatisch unter die gesetzliche Erbfolge. Während Adoptivkinder wie leibliche Kinder behandelt werden, haben nicht verheiratete Partner keinen gesetzlichen Anspruch und müssen durch ein Testament abgesichert werden.

Die Rolle des Staates

Wenn keine Erben gefunden werden, tritt der Staat als sogenannter Fiskalerbe ein. Der Staat übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden, ist jedoch verpflichtet, den Nachlass zu verwalten und mögliche Erben ausfindig zu machen. Dieser Schritt erfolgt erst nach gründlicher Prüfung, dass keine Verwandten bis zur vierten Ordnung existieren.

Fazit: Die gesetzliche Erbfolge im Wandel der Zeit

Die gesetzliche Erbfolge hat sich als ein solides Fundament bewährt, um den Nachlass fair und rechtssicher zu verteilen. Dennoch zeigt die wachsende Komplexität moderner Familienstrukturen, dass eine individuelle Regelung durch ein Testament oft sinnvoll ist. Die gesetzliche Erbfolge bleibt jedoch ein unverzichtbarer Schutzmechanismus für Angehörige und gibt auch in schwierigen Situationen eine klare Orientierung.

Quelle: Bundesministerium der Justiz